- Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist nicht meine Aufgabe Ihnen die Funktionsweise Ihrer Einrichtung zu beschreiben. Am 25.11. habe ich mit Ihrer technischen Einrichtung im Parkhaus Schängel-Center in Koblenz folgende Erfahrung machen müssen: Beim Versuch den Nutzungsvertrag bedingungsgemäß zu erfüllen, gab ich mein Kennzeichen in den Kassenautomat ein. Anstatt mir eine klare Summe, die zu zahlen ist, zu nennen, musste ich mich mich zwischen 2 möglichen Nutzungszeiten entscheiden. Es ist als Nutzer nicht meine Pflicht zu notieren, wann die Nutzung genau begonnen hat. Aus diesem Grund sollte niemand versuchen, mir einen Vorwurf daraus zu machen, dass ich mich ggfs. für die falsche Nutzungsdauer entschieden habe. Es ist dem Betreiber der Anlage zuzumuten, dem Kunden gegenüber eine klare Aussage bezüglich der entstandenen Kosten zu machen. Wenn Sie dies- wie hier geschehen- im Einzelfall nicht tun, dann gehen die Folgen zu Ihren Lasten. Bitte teilen Sie mir mit, woher ein Nutzer eines Parkhauses wissen soll, dass er/sie die Nutzungsdauer zu kontrollieren hat. Ich kann mir nicht vorstellen, warum sie mich als Kunden mittels Kassenautomat fragen, wie lange ich geparkt habe und mir-anstatt mir eine direkte Rückmeldung zu geben, dass ich mich getäuscht habe- im Nachhinein Vertragsbruch unterstellen. Ich erwarte Ihre zeitnahe Antwort und hoffe, dass es sich hier um ein Missverständnis ohne jegliche betrügerische Absicht handelt. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung