- Da die Gebotsschilder für Behindertenparken überstrichen sind und damit zugeparkt werden können gibt es nur einen Bewertungspunkt. Wer auf einen Behindertenparkplatz angewiesen ist, kann auf einer normalen Parkbucht unmöglich seinen Rollstuhl nutzen. Sehr Behinderten unfreundlich, unmögliche Vorgehensweise.